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Rechtliche Pflicht und gute Praxis fallen hier zusammen

Seit dem BFSG ist Barrierefreiheit fuer viele Unternehmen keine Kuer mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz gilt seit Juni 2025 fuer private Anbieter im B2C-Bereich, oeffentliche Stellen sind schon laenger verpflichtet. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Barrierefreiheit ist aber mehr als Compliance. Eine barrierefreie Seite ist oft schlicht eine bessere Seite, schneller, strukturierter, nutzerfreundlicher.

WCAG 2.1 Level AA, konkret

Die vier Prinzipien, wahrnehmbar, bedienbar, verstaendlich, robust, uebersetzen sich in konkrete Anforderungen: Textalternativen fuer Bilder, Untertitel fuer Videos, ein Mindestkontrast von 4,5 zu 1, vollstaendige Tastatur-Bedienbarkeit, verstaendliche Fehlermeldungen und eine korrekte Seitenstruktur mit sauberen Heading-Levels.

Quick Wins mit sofortiger Wirkung

Alt-Texte fuer alle inhaltlichen Bilder, eine korrigierte Heading-Hierarchie mit nur einem H1 pro Seite, ein Skip-Navigation-Link, korrekt verknuepfte Formular-Labels und gepruefte Farbkontraste.

Was automatisierte Tools finden, und was nicht

Werkzeuge wie axe, WAVE oder Lighthouse Accessibility pruefen automatisiert etwa 30 bis 40 Prozent aller WCAG-Kriterien. Den Rest findet nur manuelle Pruefung: Screen-Reader-Tests, Tastatur-Navigation, kognitive Zugaenglichkeit. Automatisierte Tests sind ein guter Anfang, aber kein Ersatz fuer ein echtes Audit.

Checkliste: Alt-Texte fuer alle inhaltlichen Bilder vorhanden, Heading-Hierarchie korrekt strukturiert, alle Formulare mit korrekten Labels, Farbkontrast fuer alle Texte mindestens 4,5 zu 1, Tastatur-Navigation durch die gesamte Seite moeglich, automatisierter Basis-Check durchgefuehrt, Screen-Reader-Test durchgefuehrt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Bei einem automatisierten Accessibility-Scan einer Unternehmenswebsite fiel auf, dass fast alle Formulare technisch funktionierten, aber keines der Eingabefelder korrekt mit seinem Label verknuepft war. Fuer sehende Nutzer war das unsichtbar, fuer Screenreader-Nutzer machte es die Formulare praktisch unbedienbar. Die Korrektur bestand lediglich darin, die vorhandenen for- und id-Attribute korrekt zu verknuepfen, ein Aufwand von wenigen Stunden fuer einen Fehler, der zuvor einen kompletten Nutzerkreis von der Kontaktaufnahme ausgeschlossen hatte.

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